Unsere Leistungen

Orthopädie

  • Abklärung und konservative Behandlung bei sämtlichen akuten und chronischen Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates (Gelenksabnützung,  Wirbelsäulenbeschwerden, Fersensporn, Achillodynie, Tennisellbogen, etc.)
  • Beratung zur operativen Therapie orthopädischer Krankheitsbilder und bei Notwendigkeit Organisation der operativen Versorgung in Kooperation mit darauf spezialisierten Kollegen
  • Durchführung von Gelenkspunktionen und -infiltrationen (Corticosteroide, Hyaluronsäure)
  • Akute und chronische Schmerztherapie 
  • Verordnung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln
  • Verordnung von physikalischer Therapie

Traumatologie (Unfallchirurgie)

  • Diagnostik und Behandlung von akuten Verletzungen (Knochenbrüche, Gelenksverrenkungen, Muskel- und Sehnenverletzungen, Fremdkörpereinsprengungen, sonstige Weichteilverletzungen)
  • Röntgen- und Ultraschalluntersuchung des Bewegungsapparates
  • Anlage von Gipsverbänden (Weißgips, Kunststoffgips)
  • Anlage von Bandagen/Orthesen
  • Kontrolle des Tetanus-Impfschutzes und ggf. -auffrischung
  • Durchführung von Nachkontrollen (Wundkontrollen, Naht-/Klammerentfernung)
  • Nachbehandlung bei Verletzungen bis zur Genesung
  • Ausstellung von Attesten, Bestätigungen, etc.

Allgemeinmedizin

  • Versorgung von medizinischen Notfällen
  • Diagnostik und Behandlung jeglicher Art von Erkrankungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magen-Darm-Beschwerden, Hauterkrankungen, HNO-Beschwerden, etc.)
  • Labor, EKG, Lungenröntgen
  • Beurteilung der OP-Tauglichkeit
  • Durchführung sämtlicher im österreichischen Impfplan empfohlen Impfungen
  • Vorsorgeuntersuchung (bei notwendiger weiterer Abklärung wird an Kollegen der entsprechenden Fachrichtungen überwiesen)
  • Ausstellung von Rezepten, Verordnung von Hilfsmitteln und Heilbehelfen
  • Ausstellung von ärztlichen Attesten, Krankschreibung
  • Patientenverfügungen

Säuglinge

  • Sonographie der Säuglingshüfte in der 1. Lebenswoche (lt. MKP)
  • Sonographie der Säuglingshüfte in der 6.-8. Lebenswoche (lt. MKP)
  • ggf. Einleiten einer entsprechenden weiteren Abklärung oder Behandlung bei auffälligem Befund

Operative Eingriffe

  • Karpaltunnelspaltung 
  • Ringbandspaltung
  • Operative Therapie der Tendovaginitis de Quervain
  • Operative Versorgung des Sulcus nervi ulnaris Syndroms
  • Entfernung von Raumforderungen (Ganglien, Lipome, etc.)
  • Entfernung von Muttermalen
  • Emmert Plastik

Wundbehandlung

  • Behandlung von chronischen Wunden
  • Behandlung von Wundheilungsstörungen nach Verletzungen oder operativen Eingriffen
  • Behandlung von Defektwunden 
  • ggf. Einleiten notwendiger weiteren Abklärungen und Therapie zur Verbesserung der Wundheilung

Verrechnung:

Bitte beachten Sie, dass ich als Wahlarzt keinen Vertrag mit Krankenkassen habe und daher meine Leistung direkt mit Ihnen verrechne. Die Bezahlung kann per Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort erfolgen. Die ausgestellte Honorarnote wird auf Wunsch anschließend von uns direkt an die zuständige Sozialversicherung (ÖGK, BVAEB, SVS, KUF) übermittelt, sodass hierdurch kein weiterer Aufwand für Sie entsteht.

Die Kostenrückerstattung beträgt maximal 80 Prozent eines vergleichbaren Kassenarzthonorares. Eine Einreichung des Rechnungsbetrages bzw. Differenzbetrages bei einer etwaigen Zusatzversicherungen zur Kostenrückerstattung muss durch Sie selbst erfolgen.

Leider hat die Erfahrung gezeigt, dass die rückerstatteten Tarife deutlich unterhalb der genannten 80 Prozent des Kassentarifs liegen (ca. 20 Prozent bei ÖGK, ca. 30 Prozent bei SVS und BVAEB sowie ca. 50 Prozent bei KUF). Um die Behandlung möglichst vielen Menschen zu ermöglichen, wurden die Preise für viele Leistungen im Vergleich zur privatärztlichen Honorarordnung der Ärztekammer Tirol deutlich unterschritten und es wurde auf eine realistische Preisgestaltung geachtet. Die Preise sind bedingt durch die Kosten für die Anschaffung und Instandhaltung der Geräte (Röntgen, Ultraschall, OP-Bereich) sowie für die Anschaffung der Verbrauchsmaterialien (Verbands- und Gipsmaterialien, Medikamente, Nahtmaterial, etc.) und die Tatsache, dass es seitens der Sozialversicherungsträger für Wahlärzte im Gegensatz zu Kassenärzten leider keinen Kostenersatz/-zuschuss gibt.